Was erledige ich wo

Mahnung und Vollstreckung

     
Zuständigkeit/ Geschäftsverteilung:
  

  1. Zahlungserinnerungen und Mahnungen:
    Fachbereich 6/ Kasse
       
  2. Vollstreckung:
    Fachbereich 1/ Geschäftsstellenleitung

        

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